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Warum die eigentliche Kennzeichnung erst mit der Registrierung der Chipnummer beginnt

Das Kennzeichnen und Registrieren von Haustieren ist nicht nur Teil einer verantwortungsvollen Tierhaltung, sondern auch gesetzlich geregelt. Ziel dieser Regularien ist es, die Anzahl von streunenden Hunden und Katzen zu reduzieren und die Tierheime durch eine bessere Rückführungsrate zu entlasten. Doch obwohl immer mehr Tierhalter ihre Tiere mit einem Chip kennzeichnen lassen, bleiben doch noch zu viele Streuner in den Tierheimen zurück. Der Grund: Fehlende oder veraltete Kontaktdaten. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Microchipping zusammengestellt.

Chippflicht und Heimtierdatenbank in der Schweiz

Seit dem 01.01.2007 müssen laut der Tierseuchenverordnung (TSV)23 alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der AMICUS-Datenbank registriert werden. Die Kennzeichnung muss durch einen Tierarzt mit Praxisstandort in der Schweiz sowie mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung vorgenommen werden. Durch diesen erfolgt auch die Erfassung der Mikrochipnummer des Tieres zusammen mit den Kontaktdaten des Halters in der Hundedatenbank.

Für Katzen besteht in der Schweiz keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Daher hängt deren Wohl ganz besonders vom Tierhalter ab.

Die Kennzeichnung mittels Chip ist schnell und unkompliziert

Die übliche Praxis der Tierkennzeichnung ist das Implantieren eines Mikrochips. Dieser entspricht etwa der Größe eines Reiskorns und wird mit Hilfe einer Kanüle unter die Haut, im Hals- bzw. Nackenbereich des Tieres, gepflanzt. Dieser Prozess ist innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen und damit relativ schmerzfrei. Jeder Mikrochip besitzt eine Kennnummer. Diese ist weltweit einmalig und dessen Träger damit eindeutig identifizierbar. Jeder Tierarzt, jedes Ordnungsamt und Tierheim besitzt einen Scanner, mit dessen Hilfe die Kennnummer des Chips ausgelesen werden kann. Die Kosten für das Chippen betragen etwa 30 Euro. Abweichungen sind allerdings möglich und abhängig vom jeweiligen Tierarzt.

Ohne Registrierung ist die Kennzeichnung nutzlos

Voraussetzung für die Rückführung von entlaufenen Haustieren ist die Erfassung der Adressdaten des Tierhalters zusammen mit den Mikrochipdaten seines Haustiers in einer Datenbank. Eine gemeinsame Erfassung ist äußerst wichtig, da nur so eine Rückverfolgung möglich ist. Ebenso verhält es sich mit der Aktualisierung dieser Daten im Falle eines Umzugs, wenn der Hund den Besitzer wechselt oder ein neuer Mikrochip gesetzt wurde.

Das Chippen hat viele Vorteile

Die Kennzeichnung mittels Chip und ein Heimtierpass sind Bedingung für die Reise in die EU, da er u. a. Auskunft über die Erfüllung der erforderlichen Impfungen gibt. Darüber hinaus kann der Mikrochip als Nachweis der Abstammung und der Eigentümerschaft verwendet werden. Dies ist u.a. als Glaubwürdigkeitsnachweis für Züchter nützlich und dient zudem der Bekämpfung unseriösen Welpenhandels. Einmal in einer Datenbank erfasst,  kann das Tier, falls entlaufen oder gestohlen, problemlos zum rechtmäßigen Besitzer zurückgeführt werden. Der Mikrochip ist, im Vergleich zur Tätowierung, wesentlich

Es gibt eine ganze Reihe mikrochipgesteuerter Heimtierprodukte, die individuell auf das Tier zugeschnittene Funktionen bieten. Mit der mikrochipgesteuerten Haustierklappe von SureFlap lassen sich zum Beispiel die Ein- und Ausgangszeiten für den Hund individuell einstellen. Der Chip funktioniert hierbei wie ein Schlüssel und erlaubt ausschließlich dem einprogrammierten Tier Zutritt zum Haus. Der SureFeed Mikrochip Futterautomat hingegen ermöglicht es, den Futterklau unter Haustieren mittels selektivem Zugang zum Futter zu unterbinden. Die ist besonders hilfreich beim Administrieren von Spezialdiäten oder zur Gewichtsregulierung.

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